Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Immobilienmakler bearbeitet Immobilien und Industrieansiedlungen. Für alle Immobiliengeschäfte beträgt die Nachweisprovision für den Verkäufer und den Käufer und allen Vertragschließenden, unabhängig von der gewählten Rechtsform des Geschäftes im Inland z. Zt. 3,57% inkl. Mehrwertsteuer und im Ausland z. Zt. 5,8% inkl. Mehrwertsteuer vom tatsächlich erzielten Gesamtpreis, Nebenleistungen und Inventar.
2. Die Nachweisprovision entsteht und wird fällig mit der Vertragsunterzeichnung, ohne Rücksicht auf Wandlung, Minderung, behördliche oder private Genehmigung. Bei Rücktritt, Nichterfüllung, Anfechtbarkeit, Aufhebung oder sonstige Auflösung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bleibt die Nachweisprovision unbeschadet.
3. Für Pacht- u. Mietgeschäfte beträgt die Provision 2,38% Monats-Zins-Raten inkl. Mehrwertsteuer, die bei Vertragsabschluß entsteht und fällig wird.
4. Der Makler ist für den Verkäufer, Käufer und dem Vertragschließenden immer nur Nachweismakler provisionspflichtig tätig. Der Makler trägt keine Haftung für die jeweilige Vertragserfüllung, auch nicht dafür, ob und wann und zu welchen Bedingungen verkauft oder gekauft worden ist.
5. Grundsätzlich erfolgen Angebote, Auskünfte und Mitteilungen unter Vorbehalt von Zwischenverkauf und ohne Gewähr oder Haftung; sie sind für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht an Dritte bei Vermeidung von Schadensersatz aus entgangener Verkäufer- und Käuferprovision  weitergegeben werden.
6. Das Aushandeln der Vertragsbedingungen, insbesondere der Finanzierung, sowie Grundbucheinsicht, sind Sache des Auftraggebers. Der Makler ist berechtigt an Vertrags- und Rechtsverhandlungen teilzunehmen, jedoch ist er nicht verpflichtet dazu.
7. Mündliche Vereinbarungen haben, mit Ausnahme von Provisionsvereinbarungen, grundsätzlich keine Gültigkeit.
8. Die vorgenannten Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Angebote und Geschäftsbeziehungen. Die Angebote erfolgen nach besten Wissen, gemäß dem Makler erteilte Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
9. Eine vom Makler mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht unverzüglich schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis der Gelegenheit zum Abschluss stammt.
10. Die Abnahme von Verhandlungen bedeutet die Anerkennung vorausgegangener Geschäftsbedingungen.
11. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich die Provision um den jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatz.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Konstanz.
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