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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| 1. |
Der Immobilienmakler
bearbeitet Immobilien und Industrieansiedlungen. Für alle Immobiliengeschäfte
beträgt die Nachweisprovision für den Verkäufer und den Käufer und allen Vertragschließenden,
unabhängig von der gewählten Rechtsform des Geschäftes im Inland z. Zt. 3,57%
inkl. Mehrwertsteuer und im Ausland z. Zt. 5,8% inkl. Mehrwertsteuer vom tatsächlich
erzielten Gesamtpreis, Nebenleistungen und Inventar. |
| 2. |
Die Nachweisprovision
entsteht und wird fällig mit der Vertragsunterzeichnung, ohne Rücksicht auf
Wandlung, Minderung, behördliche oder private Genehmigung. Bei Rücktritt, Nichterfüllung,
Anfechtbarkeit, Aufhebung oder sonstige Auflösung des Vertrages, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, bleibt die Nachweisprovision unbeschadet. |
| 3. |
Für Pacht- u. Mietgeschäfte
beträgt die Provision 2,38% Monats-Zins-Raten inkl. Mehrwertsteuer, die bei
Vertragsabschluß entsteht und fällig wird. |
| 4. |
Der Makler ist für
den Verkäufer, Käufer und dem Vertragschließenden immer nur Nachweismakler provisionspflichtig
tätig. Der Makler trägt keine Haftung für die jeweilige Vertragserfüllung, auch
nicht dafür, ob und wann und zu welchen Bedingungen verkauft oder gekauft worden
ist. |
| 5. |
Grundsätzlich erfolgen
Angebote, Auskünfte und Mitteilungen unter Vorbehalt von Zwischenverkauf und
ohne Gewähr oder Haftung; sie sind für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht
an Dritte bei Vermeidung von Schadensersatz aus entgangener Verkäufer- und Käuferprovision
weitergegeben werden. |
| 6. |
Das Aushandeln der
Vertragsbedingungen, insbesondere der Finanzierung, sowie Grundbucheinsicht,
sind Sache des Auftraggebers. Der Makler ist berechtigt an Vertrags- und Rechtsverhandlungen
teilzunehmen, jedoch ist er nicht verpflichtet dazu. |
| 7. |
Mündliche Vereinbarungen
haben, mit Ausnahme von Provisionsvereinbarungen, grundsätzlich keine Gültigkeit. |
| 8. |
Die vorgenannten
Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Angebote und Geschäftsbeziehungen.
Die Angebote erfolgen nach besten Wissen, gemäß dem Makler erteilte Informationen,
jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. |
| 9. |
Eine vom Makler mitgeteilte
Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt anerkannt,
wenn nicht unverzüglich schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen
wird, woher die Kenntnis der Gelegenheit zum Abschluss stammt. |
| 10. |
Die Abnahme von Verhandlungen
bedeutet die Anerkennung vorausgegangener Geschäftsbedingungen. |
| 11. |
Bei Erhöhung der
Mehrwertsteuer erhöht sich die Provision um den jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatz. |
| 12. |
Erfüllungsort und
Gerichtstand ist Konstanz. |
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